Die Tätigkeit als freiberufliche Apotheker*in/PTA/PKA – Was muss ich beachten?


Du möchtest als Vertretungsapotheker:in bzw. als freiberufliche PTA oder PKA durchstarten, aber dir ist noch nicht klar was du dabei alles zu beachten hast? Wir haben die wichtigsten Punkte für dich geklärt.
Solltest du zu den nachstehend angeführten Punkten noch mehr Informationen benötigen, kannst du hier ein individuelles Beratungsgespräch vereinbaren.

Finanzamt

Du musst deine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden und eine Steuernummer beantragen. Beides ist unkompliziert mit einem Formular im Online-Portal der Finanzämter machbar.

Kammer, Versorgungswerk und Steuern

Der bürokratische Aufwand bei Kammer und Versorgungswerk unterscheidet sich nicht wesentlich von dem bei einem Angestelltenverhältnis. Du bleibst wie gewohnt Kammermitglied im Bezirk des festen Wohnorts und durch die pharmazeutische Tätigkeit auch Mitglied des zugehörigen Versorgungswerks. Die Höhe der Beiträge errechnet sich anhand der voraussichtlichen Gewinne. Meist wird er vor dem ersten Jahr der Tätigkeit gemeinsam besprochen und geschätzt.

Gewerbe

Die selbständige Arbeit auf Honorarbasis gilt als freiberufliche Tätigkeit. Somit musst du kein Gewerbe anmelden. Eine Unternehmensgründung (z.B. Einzelunternehmen) ist somit optional.

Krankenversicherung

Als Selbständiger hast du die Möglichkeit dich privat zu versichern, oder in der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben. Beachte dabei, dass die Beiträge der GKV voll von dir getragen werden müssten.

Sonstige Versicherungen

Weitere Versicherungen sind nicht zwangsweise notwendig, aber manche dennoch sinnvoll. Dazu gehören u.a. eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine freiwillige Arbeitslosenversicherung oder die Berufshaftpflichtversicherung. Sie ist wichtig, da nicht bei allen Vertretungstätigkeiten gewährleistet ist, ob ein Fehler durch die Haftpflicht des Inhabers tatsächlich mit abgedeckt ist.

Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt durch dich selbst an die Apotheke. Achtung: Bei vielen Personalvermittlern schließt du Verträge direkt mit dem Personalvermittler ab und kannst so nicht mehr frei Rechnungen stellen, da dir u.a. auch der Stundensatz vorgeben wird. Daher die Empfehlung Pharma Jumper zu nutzen. Dort werden dir keine Vorgaben oder andere vertragliche Vorgaben gemacht.

Fahrtkosten

In der Regel zahlt die Apotheke eine Pauschale in Höhe von ca. 35 Cent / km zwischen Wohnort und Apotheke für Hin- und Rückfahrt. Dies ist allerdings eine individuelle Vereinbarung und daher nicht verpflichtend.

Unterkunft

Wenn du Vertretungsdienste übernimmst, die nicht in der Nähe deines Wohnortes liegen und u.U. über einen längeren Zeitraum gehen, bieten einige Apotheken auch eine Unterkunftsmöglichkeit an. Das besprichst du aber am besten direkt mit der Apotheke, sobald du einen Vertretungsdienst gefunden hast.

Verdienstmöglichkeit

Einige interessante Informationen zu dem Thema findest du hier.

Vertretungssuche

Am einfachsten gelangst du an Vertretungsdienste in dem du dich bei einer Vermittlerplattform registrierst. Am besten nutzt du dazu die Pharma Jumper App. Die Nutzung ist komplett kostenlos. Du erfasst deine Verfügbarkeiten inkl. deinem gewünschten Stundensatz und findest über die Suchfunktion die passende Vertretungstermine. Hier findest du die App:

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